Gemeinnützige Vereine sind in der Regel von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Um diese Steuerprivilegien nicht zu gefährden, muss mit der Abgabe der entsprechenden Steuererklärung auch der Nachweis über die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins erbracht werden. Dies geschieht mittels Einreichung der Bilanzen bzw. Einnahme-/Überschussrechnungen sowie der Tätigkeitsberichte über den gesamten Erklärungszeitraum. Dabei sollten alle Bestandteile schlüssig aufeinander abgestimmt sein, um Irritationen vorzubeugen und die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu gefährden. Nach einer kurzen Einführung zu Steuerprivilegien und Erklärungsbestandteilen soll der Online-Talk an Hand konkreter Fragen Impulse geben und mögliche Fallstricke aufzeigen. Auch gibt es Raum für eigene Fragen.
Monika Friederich | BürgerStiftung Hamburg